AUDATA Steuerberatungsgesellschaft Barth
Ihr Kontakt zu uns per eMail: barth@audata.de
Wir sind von Montag bis Freitag für Sie da. Telefon (038231) 686-11

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Steuererklärungen

Das komplexe deutsche Steuerrecht kennt viele Anlässe, zu denen Steuererklärungen zu erstellen sind. Nicht nur Unternehmen sind verpflichtet, Steuererklärungen einzureichen, sondern auch viele Arbeitnehmer und Rentner. Dies richtet sich nach den individuellen Einkünften und persönlichen Besonderheiten.

Steuerberatung bedeutet manchmal ebenso, dafür zu sorgen, dass keine Steuererklärung erforderlich ist. Natürlich unterstützen wir Sie auch bei solchen Anträgen.

Für folgende Steuern erstellen wir Ihre Erklärungen:

  • Einkommensteuer
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Darüber hinaus beraten und unterstützen wir Sie bei allen weiteren steuerlichen Fragen, wie z.B.

  • Einheitswertfeststellungen
  • Anträge auf Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung
  • Anmeldung von Kapitalertragsteuer
  • Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gem. § 7 h, 7 i, 10 f EStG

Die gemeinsam gefundene Rechteposition vertreten wir gegenüber den Finanzbehörden im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und soweit erforderlich auch gegenüber den Finanzgerichten.

Kontakt

  • Adresse: Chausseestraße 12, 18356 Barth
  • Telefon: 038231 68611
  • Fax: 038231 686-33
  • Email: barth@audata.de
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